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Garantiebedingungen für private Endkunden

Stand 15.05.2020

Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung bietet Pendix privaten Endverbrauchern als Erstbesitzer des Systems eine zweijährige, nicht übertragbare Garantie mit zwei Erweiterungsoptionen des Garantiezeitraumes auf die Komponenten des Antriebssystems. Ausgeschlossen davon sind typischerweise Verschleißteile, in dem Fall das Messtretlager.

Erweiterungsoptionen des Garantiezeitraumes (nur für Deutschland):

Die erste Option ist eine Erweiterung der Garantie auf insgesamt drei Jahre. Voraussetzung dafür ist die Registrierung des Kunden unter https://pendix.de/produkte/garantie-registrierung innerhalb von vier Wochen ab Kaufdatum. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per Mail, welche in zukünftigen Fällen als Nachweis zur Teilnahme am Garantieprogramm zählt. Als zweite Option bietet Pendix ein kostenpflichtiges Upgrade des Garantiezeitraumes auf vier Jahre, welches im beschriebenen Registrierprozess zur ersten Option dazu gebucht werden kann.

Die Garantiezeit beginnt mit dem Zeitpunkt des Produktkaufes. Garantiefälle sind unverzüglich zu melden.

Die Garantie bezieht sich nur auf Material- oder Verarbeitungsfehler und kann nur gewährt werden, wenn der Kaufnachweis in Form einer Original-Rechnung oder -Kassenbeleg mit Angabe des Kaufdatums, des Händlers sowie der Modellbezeichnung des Fahrrades vorhanden ist. Weiterhin muss die Seriennummer von Akku und Antrieb entweder schriftlich auf dem Kaufnachweis oder per Foto nachgewiesen werden. Im Falle des Nichterbringens dieser Nachweise behält sich Pendix das Recht vor, die Garantie zu verweigern.

Sollte während dieser Zeit ein Mangel oder Defekt auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler bzw. Ihren Vertragspartner. Die Garantie umfasst je nach Ermessen von Pendix die angeführte Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften oder beeinträchtigten Komponente durch eine Service-Tauscheinheit. In jedem Falle sollte vor dem Einsenden von Komponenten mit dem Pendix-Service Kontakt aufgenommen werden.

Garantiereparaturen werden einzig von Pendix selbst oder von Pendix-autorisierten Partnern durchgeführt. Etwaige entstehende Reparaturkosten durch einen nicht Pendix-autorisierten Partner werden nicht erstattet. Weiterhin erlischt damit jeglicher Garantieanspruch.

Durch Reparaturleistungen sowie der Austausch während der Garantielaufzeit verlängert sich die Garantielaufzeit nicht.

Ohne Berücksichtigung weiterer Gründe werden Garantiefälle, welche sich aufgrund folgender Ursachen ergeben, ausgeschlossen:

  • Akkus mit einer Restkapazität kleiner 70% nach 1.000 Ladezyklen oder nach Ablauf des berechtigten Garantiezeitraums, je nach dem welcher Fall zuerst eintritt, werden als Verschleißteil angesehen
  • durch äußere Einwirkung wie Kollision, Steinschlag, Unfälle, Stürze oder sonstige unmittelbar von außen durch mechanische Gewalt einwirkende Ereignisse
  • Mut- bzw. böswillige Handlungen wie bspw., aber nicht abschließend Diebstahl, Raub oder Elementarereignisse
  • Unsachgemäße Benutzung, wenn das Produkt z.B. extremen Temperaturen, Nässe oder Feuchtigkeit ausgesetzt wurde oder der Akku beschädigt wurde durch Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise zur Handhabung und Lagerung von Akkus in der Systemanleitung
  • Beschädigungen sowie unsachgemäßer Gebrauch der Steckverbindungen, wie z.B. ungeschütztes Aussetzen des Motor- oder Akkusteckers gegenüber Feuchtigkeit und Nässe

Kein Garantiefall besteht weiterhin:

  • wenn Modell-, Serien-  oder Produktnummern auf Pendix Produkten geändert, unkenntlich gemacht oder entfernt wurden
  • bei Benutzung des Akkus in Systemen, die nicht für die Verwendung mit Pendix Produkten zugelassen sind
  • falls Pendix Komponenten geöffnet, geändert oder lackiert wurden

Die Garantie bezieht sich nur auf Pendix Original Komponenten. Die Verwendung von Ersatzteilen unbekannter Herkunft ist strengstens verboten und führt zum Erlöschen der Garantie aller anderen im System beinhalteten Komponenten.

Sollte aufgrund vermeintlicher Garantieansprüche durch den Kunden und ohne vorherige Zustimmung durch Pendix eine Komponente eingesendet werden, welche nach Prüfung einen Garantieanspruch nicht rechtfertigt, behält sich Pendix vor, entstandene Prüf- und Versandkosten in Rechnung zu stellen.

Nicht erfasst von der Garantie wird der Ersatz von Vermögensschäden, Kosten für Leih- oder Mietgeräte, Ausfallzeiten, Fahrtkosten oder sonstige darüberhinausgehende Ansprüche. Die Haftung von Pendix aus der Garantieleistung ist auf den Anschaffungswert des Produktes begrenzt.


Hier kannst Du Dir die Garantiebedingungen für Deutschland auch noch einmal herunterladen. Diese gelten nur für private Endkunden.

Download Garantiebedingungen